Hier die Einschätzung der obersten Verwaltungsrichter des BVerwG vom 26. August 2010 von Bernd Joschko (Er hatte gegen den Landkreis Goslar geklagt und darf seine Sichtweise der Synergetik Methode weiterhin verbreiten!)

- Zitat aus dem BVerwG-Urteil:
"Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues im Gesundheitswesen, als die "vierte Kraft" im Gesundheitswesen neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste Stufe der Heilung - auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer bloßen Symptombekämpfung oder -unterdrückung."

Die Richter haben die Selbstdarstellung der Methode mitgetragen - Zitat aus dem Urteil:
"Nach der Eigendarstellung versteht sich die Synergetik-Therapie als eine Alternative zur üblichen Schulmedizin, welche unfähig zu einer wahren Heilung von Krankheiten sei. Patienten, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden, wird der Rat erteilt, den Arzt zu wechseln, wenn dieser den Aspekt der Selbstheilung nicht nachvollziehen könne ("denn Sie bekommen ja auch nicht beim Metzger kompetente Antworten auf die Frage nach vegetarischer Ernährung"). Die Kläger stellen demgegenüber in Aussicht, mit der Synergetik-Therapie praktisch jede Art von Erkrankungen körperlicher oder seelischer Art bis hin zu Selbstmordgefährdung im Wege der aktiven Selbstheilung behandeln zu können."
Der Berufsstatus wurde bestätigt, ebenso die Autonomie - Zitat aus dem Urteil: "Die Einordnung der Tätigkeit als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG dar." ... "Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss. Das gilt für die Aufnahme einer Behandlung wie für deren Fortsetzung. Nicht nur zu Beginn einer Therapie, sondern auch im Verlauf der Behandlung können sich Komplikationen ergeben, die die Kläger erkennen und auf die sie gegebenenfalls reagieren müssen. Die dafür erforderlichen Grundkenntnisse und die nötige charakterliche Zuverlässigkeit werden durch die Überprüfung vor Erteilung der Heilpraktikererlaubnis sichergestellt."

Fazit: Der Absolvent eines HP-Schein kann mit der Synergetik Methode und der darin enthaltenen Berufsauffassung körperliche und seelische Krankheiten direkt behandeln - er wirkt wie ein "alternativer ganzheitlicher Arzt".