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Hier die Einschätzung
der obersten Verwaltungsrichter des BVerwG vom 26. August 2010 von Bernd
Joschko (Er hatte gegen den Landkreis Goslar geklagt und darf seine Sichtweise
der Synergetik Methode weiterhin verbreiten!)
- Zitat aus dem BVerwG-Urteil: "Die
Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues im Gesundheitswesen,
als die "vierte Kraft" im Gesundheitswesen neben Ärzten,
Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste Stufe der
Heilung - auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer
bloßen Symptombekämpfung oder -unterdrückung."
Die Richter haben die Selbstdarstellung der Methode
mitgetragen - Zitat aus dem Urteil:
"Nach der Eigendarstellung versteht sich die Synergetik-Therapie
als eine Alternative zur üblichen Schulmedizin, welche unfähig
zu einer wahren Heilung von Krankheiten sei. Patienten, die sich bereits
in ärztlicher Behandlung befinden, wird der Rat erteilt, den Arzt
zu wechseln, wenn dieser den Aspekt der Selbstheilung nicht nachvollziehen
könne ("denn Sie bekommen ja auch nicht beim Metzger kompetente
Antworten auf die Frage nach vegetarischer Ernährung"). Die
Kläger stellen demgegenüber in Aussicht, mit der Synergetik-Therapie
praktisch jede Art von Erkrankungen körperlicher oder seelischer
Art bis hin zu Selbstmordgefährdung im Wege der aktiven Selbstheilung
behandeln zu können."
Der Berufsstatus wurde bestätigt, ebenso die
Autonomie - Zitat aus dem Urteil: "Die Einordnung der Tätigkeit
als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde stellt keinen unverhältnismäßigen
Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG dar." ... "Die
Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst
einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden
kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind
und ein Arzt eingeschaltet werden muss. Das gilt für die Aufnahme
einer Behandlung wie für deren Fortsetzung. Nicht nur zu Beginn einer
Therapie, sondern auch im Verlauf der Behandlung können sich Komplikationen
ergeben, die die Kläger erkennen und auf die sie gegebenenfalls reagieren
müssen. Die dafür erforderlichen Grundkenntnisse und die nötige
charakterliche Zuverlässigkeit werden durch die Überprüfung
vor Erteilung der Heilpraktikererlaubnis sichergestellt."
Fazit: Der Absolvent eines HP-Schein kann mit der
Synergetik Methode und der darin enthaltenen Berufsauffassung körperliche
und seelische Krankheiten direkt behandeln - er wirkt wie ein "alternativer
ganzheitlicher Arzt".
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